Betriebsservice
Das Betriebsservice ist der erste Ansprechpartner für Unternehmen bei den Themen "Behinderung und Arbeit".
Das Team des Betriebsservice bietet umfassende Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und informiert über die zahlreichen Förderungsmöglichkeiten bzw. unterstützt bei der Antragsstellung. Wir helfen bei der Planung und Umsetzung von betriebsorganisatorischen Maßnahmen zur Schaffung und Gestaltung von geeigneten barrierefreien Arbeitsplätzen. Auf Wunsch führen wir für Sie das Recruiting durch und bleiben als Ansprechpartnerinnen bei künftigen Fragen für Sie erhalten.
Sie sind auf der Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Mit Hilfe eines standardisierten Prozesses schaffen wir die Möglichkeit Ihre Fachkräfte zu entlasten und entwickeln gleichzeitig passgenaue Stellen für Menschen mit Behinderung in Ihrem Unternehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsservice informieren Sie gerne!
Unsere Erfolgsgeschichten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Jeder Betrieb, auch Ein-Personen-Unternehmen, kann Menschen mit Behinderung anstellen. Ideal ist eine organisatorische Anpassung der Arbeitsstelle an die Fähigkeiten des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin. Vorteilhaft ist eine direkte Ansprechperson für die neue Mitarbeiterin / den Mitarbeiter im Betrieb, die als Mentorin / Mentor dient.
Der erhöhte Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Menschen tritt erst nach vier Jahren in Kraft.
Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin erst nach Antritt des Dienstverhältnisses begünstigt behindert wird - in diesem Fall gilt der erhöhte Kündigungsschutz bereits nach sechs Monaten.
Kein erhöhter Kündigungsschutz gilt bei:
- einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf
- berechtigter fristloser Entlassung
Sie gewinnen eine hervorrangende Arbeitskraft und möglicherweise einen neuen Kundenstock dazu, nützen durch ein passgerechtes Matching von Arbeitskraft und Arbeitstelle das Arbeitskräftepotenzial voll aus, leben Corporate Social Responsibility, werden durch verschiedene Fördermöglichkeiten monetär unterstützt und vieles mehr.
Ja, je nach Problemstellung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel das NEBA Betriebsservice, die Arbeitsassistenz, das Jobcoaching, die Technische Assistenz, das Sozialministeriumservice, und vieles mehr. Diese Unterstützungsleistungen organisieren wir als NEBA Betriebsservice für Ihr Unternehmen.
Sie können sich jederzeit an das NEBA Betriebsservice wenden. Wir kümmern uns darum, dass Sie den richtigen Ansprechpartner / die richtige Ansprechpartnerin erhalten.
Wir übernehmen für Sie gerne das Recruiting als auch die Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, wenn dies gewünscht wird.
Mögliche Vorteile können sein: Ersparnis der Ausgleichstaxe, Abgabe vom Dienstgeberbeitrag (DB), Abgabe des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ), Abgabe der Kommunalsteuer. Dies klärt das Betriebsservice im Einzelfall ab, je nach Firmengröße und Behindertenstatus der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters.
Die Möglichkeit einer Arbeitserprobung oder eines Arbeitstrainings kann in Absprache mit dem Arbeitsmarktservice eine Möglichkeit darstellen. Sollte dies befürwortet werden, so entstehen für Sie keine Kosten bzw. Aufwand. Außerdem steht Ihnen die gesetzliche Probezeit als Beobachtungszeitraum zu.
Das Betriebsservice unterstützt Sie hierbei, indem Sie das Angebot der „Technischen Assistenz“ hinzuzieht. Es folgt eine Situationsanalyse und die Unterstützungsleistung bei etwaigen Förderungsanträgen für Adaptierungen und/oder technische Hilfsmittel durch die Technische Assistenz.