Hinweisgebung
Die arbas Tirol setzt das HinweisgeberInnenschutzgesetz um. Das HSchG gilt für die Hinweisgebung hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Datenschutz und Korruption. Näheres finden Sie im HinweisgeberInnenschutzgesetz.
Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit, Beschwerden zu den Themen Diskriminierung oder Belästigung einzubringen.