mittendrin
Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit. Wir von mittendrin begleiten Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dabei eine bezahlte Arbeit zu finden und zu behalten.
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mittendrin in die Arbeitswelt ...
... wollen die Klientinnen und Klienten von mittendrin. In unserem neuen Video beschreiben sie Ihre Arbeit und Wünsche an den Arbeitsplatz.
Viel Spaß beim Ansehen!
Sie haben eine Behinderung oder Lernschwierigkeit und möchten eine bezahlte Arbeitsstelle finden? Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wollen und können einen Beitrag im gesellschaftlichen Leben leisten. Ziel unserer Begleitung ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderungen sollen sich vor Ort in Betrieben beruflich orientieren und ihre Fertigkeiten trainieren können. Längerfristig wird ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis mit regulärer Bezahlung der Arbeit auf dem Niveau des üblichen Kollektivvertrags angestrebt. Alternative Wege zu einer Tagesbeschäftigung in Werkstätten sollen entstehen.
Unsere Erfolgsgeschichten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen sollen Wahlmöglichkeiten haben und einer bezahlten Arbeit am ersten Arbeitsmarkt mit passender Unterstützung nachgehen können.
Der Bericht des Monitoring Ausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich vom Juni 2011 regte die Verantwortlichen der Behindertenhilfe des Land Tirol dazu an, über alternative Modelle zur Tagesbetreuung in Werkstätten nachzudenken. Sie initiierten - angelehnt an das Erfolgsmodell „Spagat“ in Vorarlberg – ein Pilotprojekt namens mittendrin. arbas Tirol erstellte gemeinsam mit dem Verein VIANOVA und in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Abteilung Soziales ein erstes Arbeitskonzept für den Zeitraum November 2012 bis Juni 2014 - die Pilotphase.
Seit April 2014 ist mittendrin ein fixer Bestandteil der Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe und seit Juli 2018 im TTHG (Tiroler Teilhabegesetz) §11 geregelt.
Wir begleiten Menschen mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten mit hohem Unterstützungsbedarf ab dem 14. Lebensjahr. Das Begleitangebot mittendrin richtet sich an Personen, die hinsichtlich Arbeitsmarktintegration intensivere Unterstützung benötigen, als es in den NEBA Angeboten möglich ist. Die Nutzung des Angebotes mittendrin ist zu empfehlen, wenn die auf einem Arbeitsplatz voraussichtlich erreichbare Arbeitsleistung unter einem Wert von 50 % des durchschnittlichen Arbeitsvermögens liegt.
Besteht Interesse an einer Arbeitsplatzsuche im Rahmen von mittendrin, erfolgt als erstes ein Beratungsprozess. Es wird geklärt ob mittendrin das passende Begleitangebot ist bzw. wie der mögliche Begleitprozess gestaltet werden könnte.
mittendrin ist eine Leistung nach dem Tiroler Teilhabegesetz und setzt eine Bewilligung von Seiten des Land Tirol voraus. Über Form und Ausmaß der Behinderung muss ein Nachweis (ärztliches Gutachten, Bescheid über die erhöhte Familienbeihilfe, Behindertenpass, Pflegestufe, usw.) vorgelegt werden. Zur Abklärung nehmen wir vor Antragstellung Kontakt mit der Abteilung Soziales auf.
Fällt die Abklärung positiv aus, kann im Sinne des TTHG (Tiroler Teilhabegesetz) ein Antrag für Inklusive Arbeit §11 gestellt werden. Sobald der Antrag genehmigt ist, kann die Begleitung beginnen.
Der Prozess der Abklärung von Beratung bis Genehmigung dauert ca. 2-3 Monate.
Zu Beginn einer Begleitung steht das Kennenlernen im Vordergrund. Im Rahmen von gemeinsamen Treffen werden anhand methodischer Elemente der Persönlichen Zukunftsplanung die Stärken, Fähigkeiten und Interessen der begleiteten Person erarbeitet und visualisiert.
Im Mittelpunkt steht die intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Person …
Wer bin ich?
Was kann ich? Was mag ich?
Was bedeutet für mich Lebensqualität? Wovon träume ich?
Was will ich ausprobieren?
Was wollte ich schon immer einmal tun?
Wie sehe ich mich?
Nachdem die Träume und Wünsche des Menschen mit Behinderungen Ausdruck gefunden haben, beginnt die Arbeit im Unterstützerkreis. Personen aus dem Umfeld, die die Person gut kennen, werden eingeladen um gemeinsam zu überlegen wie die Arbeit aussehen kann.
Anhand der Ergebnisse werden nun die beruflichen Wünsche realisiert. Bei Schnupperpraktika können Menschen mit Behinderungen erste wichtige Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Es zeigt sich, welche Rahmenbedingungen und Aufgaben besonders passend sind und welche nicht.
Ziel ist es, anhand der Erfahrungen aus den Praktika ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis mit regulärer Bezahlung zu bekommen. Der Arbeitsplatz und die betrieblichen Bedingungen werden an die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderungen angepasst, damit ein barrierefreies Arbeiten gewährleistet werden kann.
Wir gehen von einer langfristigen und kontinuierlichen Begleitung der Menschen mit Behinderungen aus. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine starke Anbindung des Menschen mit Behinderungen an das Unternehmen besser gelingen kann, wenn eine betriebsinterne Person als direkte Ansprech- und Bezugsperson zur Verfügung steht. Die Mentorin/der Mentor ist eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Betriebes und steht dem Menschen mit Behinderungen als Vertrauensperson und innerbetriebliche Ratgeberin/Ratgeber zur Seite. Für den zeitlichen Mehraufwand wird der Betrieb durch einen Mentorenzuschuss entschädigt.
Während der Schnupperphasen und am Arbeitsplatz ist je nach Unterstützungsbedarf eine Begleitung nötig. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Selbstbestimmt Leben (SL) ist, durch persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Arbeit am 1. Arbeitsmarkt für alle möglich.
mittendrin begleitet auch nach Erlangung eines Arbeitsplatzes. Der Antrag auf Inklusive Arbeit wird vor Ablauf verlängert und die Begleitung wird fortgesetzt. Wir bleiben Ansprechperson für die Person mit Behinderung, für den Betrieb und für das Unterstützungsnetzwerk. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen bei verschiedensten Problemstellungen. Bei Bedarf ist eine Begleitung bis zur Pensionierung möglich.
mittendrin ist eine Leistung des Tiroler Teilhabegesetztes und für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen kostenlos.
Fördernde Stelle ist in erster Linie das Land Tirol gemäß § 16 Tiroler Teilhabegesetz. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzip ist bei Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern mit Feststellungsbescheid nach Behinderteneinstellungsgesetz in einzelnen Situationen jedoch das Sozialministeriumsservice für den Teil des Lohnkostenzuschusses zuständig. Der Mentorenzuschuss wird ausschließlich vom Land Tirol finanziert.
Wir stellen unsere geleisteten Stunden beim Land Tirol in Rechnung. Jede Leistung des Tiroler Teilhabegesetzes hat einen vorgegeben Stundensatz.
mittendrin ist ein mobiles Angebot das im Ausmaß von 15 Stunden pro Monat angeboten wird. Mit der zusätzlichen Leistung der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist eine 1:1 Begleitung möglich. Diese beiden Leistungen beinhalten alles rund um die Arbeit.
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